// Häufige Fragen

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung

Niederschwellige Klärung typischer Unsicherheiten — falls Ihre Frage nicht dabei ist, melden Sie sich gerne persönlich bei uns.

Wie rasch kann eine Betreuung organisiert werden?
Das hängt vom konkreten Unterstützungsbedarf, den gewünschten Sprachkenntnissen und der Verfügbarkeit geeigneter Betreuungspersonen ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung des möglichen Betreuungsbeginns.
Wie lange bleibt eine Betreuungsperson?
Die Betreuung erfolgt üblicherweise in vereinbarten 28 Tage Turnussen. Dauer und Wechselrhythmus werden vor Beginn besprochen.
Was passiert beim Wechsel der Betreuungspersonen?
Pflegeaktiv24 organisiert den Wechsel und stimmt die An- und Abreise der Betreuungspersonen möglichst aufeinander ab. Dadurch soll eine kontinuierliche Übergabe ermöglicht werden.
Was geschieht, wenn die Betreuungsperson nicht zur Familie passt?
Auch bei sorgfältiger Auswahl kann sich im Alltag zeigen, dass die persönliche Zusammenarbeit nicht ausreichend harmoniert. In diesem Fall besprechen wir die Situation und suchen nach einer geeigneten Ersatzlösung. Bei einem gewünschten Wechsel der Betreuungsperson fallen ausschließlich die Reisekosten an. Neue Vermittlungskosten entstehen nicht. Die konkrete Vorgehensweise wird in solchen Fällen individuell abgestimmt.
Sprechen die Betreuungspersonen Deutsch?
Die erforderlichen Deutschkenntnisse werden im Bedarfsgespräch festgelegt. Wir berücksichtigen dabei, wie wichtig sprachliche Kommunikation in der konkreten Betreuungssituation ist.
Gibt es versteckte Kosten?
Unser Anspruch ist eine transparente und nachvollziehbare Kostenaufstellung. Sämtliche bekannten Kostenbestandteile werden vor Beginn der Betreuung besprochen und verständlich dargestellt.
Ist 24-Stunden-Betreuung dasselbe wie medizinische Pflege?
Nein. Personenbetreuung umfasst vor allem Unterstützung im Haushalt, im Alltag und bei der Lebensführung. Bestimmte pflegerische oder medizinische Tätigkeiten dürfen nur innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens beziehungsweise aufgrund einer entsprechenden Anordnung erfolgen.
Kann eine Förderung beantragt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich. Wir erklären Ihnen, welche Informationen üblicherweise benötigt werden und an welche Stelle Sie sich wenden können.
Wer ist eigentlich mein Vertragspartner — Pflegeaktiv24 oder die Betreuungsperson?

Pflegeaktiv24 vermittelt den Kontakt zu einer passenden Betreuungsperson und begleitet die Organisation dauerhaft. Die eigentliche Personenbetreuung erfolgt durch eine selbstständige Betreuungsperson beziehungsweise über das zuständige Personalbüro — rechtlich sind Vermittlung und Personenbetreuung getrennt zu betrachten. Wer im Einzelfall welcher Vertragspartner ist, erklären wir Ihnen im Erstgespräch verständlich und ohne Fachjargon.

Die Betreuungsperson ist selbstständig tätig und verfügt über eine Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung gemäß § 159 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994). Der Betreuungsvertrag wird unmittelbar zwischen der betreuungsbedürftigen Person beziehungsweise deren Vertretung und der jeweiligen Betreuungsperson geschlossen.

Wie wählt Pflegeaktiv24 die Betreuungsperson aus?
Auf Grundlage des Erstgesprächs berücksichtigen wir unter anderem Erfahrung, Sprachkenntnisse und persönliche Passung zur betreuten Person und zum Haushalt. Details dazu finden Sie im Bereich „Darum Pflegeaktiv24“.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung ungefähr?
Eine grobe Orientierung finden Sie im Bereich „Kosten & Förderung“. Die genaue Zusammensetzung besprechen wir individuell im kostenlosen Erstgespräch.